Der älteste Sohn von Herzog Borwin bleibt Erbe des Großherzoglichen Hauses Mecklenburg

Was ist los in Mecklenburg? Nachdem bekannt gegeben wurde, dass Herzog Borwin zu Mecklenburg-Strelitz die Thronfolgeordnung ändern würde, um seinem zweiten Sohn die Nachfolge zu ermöglichen, macht die großherzogliche Familie nun einen Rückzieher. Sein ältester Sohn, Herzog Alexander, ist wieder sein Erbe, aber sein zweiter Sohn erhält die Aufgabe, ihn zu vertreten.

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Herzog Alexander zu Mecklenburg-Strelitz verliert doch nicht seinen Thronfolgerstatus

Am 16. Dezember veröffentlichte das Maison du Grand-Duc von Mecklenburg eine sehr klare Erklärung, in der es einen „Erbenwechsel” von Herzog Borwin, dem derzeitigen Oberhaupt des Strelitzer Zweigs, aber auch des Schweriner Zweigs der Familie, ankündigte. Herzog Borwin hat zwei Söhne, Alexander und Michael. Der Herzog hatte beschlossen, ihre Erbfolge umzukehren und Michael zu seinem Erben zu machen, während Alexander und sein Sohn Leopold nun auf den Plätzen 2 und 3 der Thronfolge stehen.

Herzog Georg Borwin von Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin mit seinem zweiten Sohn, Herzog Michael, der am Dienstag zu seinem Erben ernannt wurde (Foto: David Nivière)

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Die offizielle Website der Familie wurde ebenfalls geändert, und in der Biografie von Herzog Michael wurde er nun als Erbe des Familienoberhaupts erwähnt. Drei Tage später verschwand die Mitteilung und wurde durch eine andere Ankündigung ersetzt. Von einer Änderung der Erbfolge ist nun keine Rede mehr, sondern von einer neuen Vereinbarung in den Gesetzen des Hauses. In dieser neuen Vereinbarung erhalten Herzog Alexander und sein Sohn Herzog Leopold ihren ersten und zweiten Platz in der Erbfolge zurück. Herzog Michael ist erneut Dritter in der Erbfolge, erhält jedoch Vorrechte seines Vaters.

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Herzog Michael hat die Aufgabe, seinen Vater als Oberhaupt der Familie zu unterstützen

Herzog Michael übernimmt die repräsentativen Aufgaben seines Vaters, ohne jedoch dessen Erbe zu werden. Es wird sogar ausdrücklich festgelegt, dass „im Falle des Todes, der Handlungsunfähigkeit oder des Rücktritts des Herzogs von Mecklenburg Herzog Michael allein alle Rechte, Pflichten und Befugnisse gemäß dem Gewohnheitsrecht des Großherzoglichen Hauses ausübt”. Mit anderen Worten: Der zweite Sohn von Borwin wird die Aufgaben des Familienoberhaupts übernehmen, ohne es tatsächlich zu sein. Es ist auch festzustellen, dass die Erwähnung des Erben in der Biografie von Herzog Michael gestrichen wurde, um der ihm gerade übertragenen Aufgabe besser zu entsprechen. In der Mitteilung wird präzisiert, dass diese Entscheidung durch eine am Weihnachtstag unterzeichnete Urkunde bestätigt wird.

Herzog Borwin zu Mecklenburg-Strelitz mit seinem ältesten Sohn und Enkel, Herzog Alexander, Erbprinz von Mecklenburg-Strelitz, und Herzog Leopold am Tag seiner Taufe im Jahr 2024 (Foto: Patrick Van Katwijk/MPE/SIPA)

Was ist innerhalb des Hauses passiert? Die Familie erklärte gegenüber Histoires Royales, dass es sich um einen „Kommunikationsfehler seitens der Redakteure” der offiziellen Website handelte. Es handelt sich jedoch um weit mehr als nur einen einfachen Fehler in einer Pressemitteilung. Die offiziellen Biografien der Familienmitglieder wurden geändert, um der ursprünglichen Änderung des Erben zu entsprechen, wie in der ersten Mitteilung angekündigt. Darüber hinaus enthielt die erste Mitteilung sogar einen erklärenden Absatz, der diese Änderung mit dem Hinweis rechtfertigte, dass es in der Geschichte der Familie bereits einen Präzedenzfall gegeben habe. Diese Mitteilung war also gut durchdacht und sehr klar formuliert. Wäre die Information falsch gewesen, hätte sie angesichts ihrer Bedeutung sofort korrigiert werden müssen, da sie sehr schnell in vielen Medien verbreitet wurde, während die neue Version der Mitteilung erst drei Tage später erschien.

Herzog Borwin, seine beiden Söhne und sein Enkel sind die einzigen bekannten legitimen Nachkommen in männlicher Linie von Niklot, dem letzten Fürsten der slawischen Dynastie der Abotriden, die im 12. Jahrhundert in Mecklenburg regierte. Mecklenburg wurde im 12. Jahrhundert zum Herzogtum erhoben. Das Herzogtum bestand bis zu seiner Teilung im Jahr 1701 in zwei Herzogtümer: das Herzogtum Mecklenburg-Strelitz und das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin. Beide Herzogtümer wurden 1815 zu Großherzogtümern erhoben. Die beiden Großherzogtümer bestanden bis zur Abschaffung der Monarchie im Deutschen Reich im Jahr 1918.

Herzog Borwin steht seit 2001 an der Spitze der beiden Häuser Mecklenburgs (Bild: Histoires Royales)

Die Gebiete der beiden Großherzogtümer entsprechen teilweise dem heutigen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Zum Zeitpunkt der Abschaffung der Monarchie zählte Mecklenburg-Strelitz etwa 110.000 Einwohner und Mecklenburg-Schwerin etwa 650.000 Einwohner. Herzog Georg Borwin ist seit 1996 Oberhaupt des Hauses Strelitz und erbte 2001 das Haus Schwerin, nachdem dessen Oberhaupt ohne Erben verstorben war. Heute ist er Oberhaupt beider Mecklenburgischen Häuser.

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Nicolas Fontaine

Rédacteur en chef

Nicolas Fontaine a été concepteur-rédacteur et auteur pour de nombreuses marques et médias belges et français. Spécialiste de l'actualité des familles royales, Nicolas a fondé le site Histoires royales dont il est le rédacteur en chef. nicolas@histoiresroyales.fr