Die rumänische Königsfamilie

Die rumänische Königsfamilie besteht heute ausschließlich aus Nachkommen von König Michael I. von Rumänien. Der letzte König von Rumänien bestieg den Thron ein erstes Mal im Alter von 5 Jahren, im Jahr 1927. Der junge Michael wurde 1930 ein erstes Mal von seinem eigenen Vater abgesetzt. Mit 18 Jahren nahm König Michael 1940 erneut seinen Platz auf dem Thron ein. 1947 musste König Michael 1e ins Exil gehen, als die Kommunisten die Monarchie stürzten.

Michael 1e verstarb 2017. Er ernannte seine älteste Tochter Margareta zur Kronwächterin. Sie ist heute das Oberhaupt der königlichen Familie, die innerhalb der derzeitigen republikanischen Struktur Rumäniens eine gewisse offizielle Anerkennung erlangt hat.

Der offizielle Status der rumänischen Königsfamilie in der Republik

Die Institutionalisierung und Annahme einer offiziellen Position der Königsfamilie folgte auf die Abschaffung des Gesetzes über die Verbannung der Königsfamilie. Im Jahr 2001 wurde das Gesetz zur offiziellen Anerkennung der Position von König Michael I. verabschiedet. Obwohl das Gesetz republikanisch geschrieben ist und König Michael als „ehemaliges Staatsoberhaupt Rumäniens“ bezeichnet, ist es für die Familie dennoch von großem Nutzen. Tatsächlich ermöglichte es die Einrichtung einer ständigen physischen Präsenz des Königshauses in Bukarest. Das Gesetz erlaubt also, dass das ehemalige Staatsoberhaupt und seine Familie sich dauerhaft im Elisabeta-Palast niederlassen. Innerhalb dieser Mauern ist die Familie vollkommen legitim und organisiert ihre zahlreichen dynastischen, karitativen, diplomatischen, … Veranstaltungen.

Leider sind alle öffentlichen Aktivitäten der königlichen Familie mit gewissen Ausgaben verbunden. Trotz der Unterstützung durch großzügige Sponsoren im In- und Ausland werden mehr Ressourcen benötigt, um diese echte Institution am Laufen zu halten. In dieser Hinsicht beschloss der König, die Rückgabe der Güter zu fordern, die am 30. Dezember 1947 ihm persönlich (und nicht der Krone) gehörten. Zu diesem Zweck gibt es ein Gesetz, das jedem rumänischen Bürger die Möglichkeit gibt, Eigentum zurückzufordern, das ihm vom kommunistischen Regime weggenommen wurde. Leider hat sein Status als ehemaliges Staatsoberhaupt bei dieser Forderung einige Probleme verursacht, da die genaue Grenze zwischen persönlichem Eigentum und dem Eigentum, über das er als Herrscher verfügte, nicht immer klar war. Auch 2005 lehnte das Verfassungsgericht seinen Antrag ab. Die königliche Familie erhielt das königliche Anwesen in Sinaia, das königliche Anwesen in Săvârşin und noch weitere kleine Gebäude zurück.

Trotz dieser Schwierigkeiten ist das Zusammenleben zwischen der königlichen Familie und der herrschenden Macht seit 1997 relativ gut und herzlich. Dieses für die königliche Familie günstige Klima nutzend, beantragte der König am 5. Januar 2005 die Wiedereinführung seines dynastischen Familienordens, des Ordens von Carol 1e. Im selben Jahr wurde das Haus Ihrer Majestät gegründet, um die Institution, die seine Familie darstellte, zu festigen. 2007 nahm der König große interne Veränderungen in seiner Familie vor, indem er die Grundregeln völlig neu kodifizierte. Diese Änderungen wurden von der nationalen Presse sehr ausführlich kommentiert und befürwortet. Alle regierenden Königshäuser in Europa erkannten die modernisierte Version der Verfassung des rumänischen Königshauses an.

Offizielle Website der rumänischen Königsfamilie : Familia Regală a României